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Services vor Ort

Wohnung - Abmeldung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unseren Online-Terminkalender.

Terminbuchung

Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig. 

Voraussetzungen

Zuständige Stellen

Stadtbüro

Hausanschrift
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Öffnungszeiten

PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

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