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Bürgerdienste, Aufenthalt und Standesamt

Wohnungsgeberbestätigung / städtische Wohnung

Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine Bescheinigung des Vermieters für das Einwohnermeldeamt über den Ein- und Auszug seiner Mieter. Sie ist ein Beleg dafür, dass Sie an einem Ort wohnhaft sind.

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Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen

Das Bundesmeldegesetz beschreibt in Paragraf 19 die Pflicht des Wohnungsgebers, den Einzug des Mieters schriftlich zu bestätigen.

Zuständige Stellen
Wohnungsgeberbestätigung
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