Zur Stärkung des Radverkehrs in Bad Homburg hat die Stadt im Bereich Dorotheenstraße - Löwengasse - Am Mühlberg eine Fahrradzone eingerichtet, in der motorisierter Verkehr nur für Anliegerinnen und Anlieger frei ist. Fahrradzonen stellen die flächenmäßige Erweiterung von mehreren Fahrradstraßen dar und steigern die Attraktivität des Radfahrens.
In Fahrradzonen gelten die Regeln der Fahrradstraßen: Der Radverkehr hat Vorrang und beim Überholen von Radfahrenden müssen Kraftfahrzeuge, wie auch im sonstigen Straßenverkehr innerorts, einen Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten. Es gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, wenn notwendig, muss der Kraftfahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit weiter reduzieren. Das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern ist erlaubt. An Kreuzungen und Einmündungen gilt die „Rechts-vor-links-Regelung“. Gegenseitige Rücksichtnahme hilft auch in einer Fahrradzone weiter.