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Online Zugangsgesetz

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein deutsches Gesetz, das am 29. August 2017 verabschiedet wurde. Es zielt darauf ab, die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltungsdienstleistungen auf Bundes- und Landesebene voranzutreiben. Das OZG schreibt hierbei vor, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen die technisch und rechtlich umsetzbaren Verwaltungsdienstleistungen online nutzen können, was die Interaktion mit Behörden erleichtert. Die Stadt Bad Homburg setzt die Anforderungen, des OZGs gemäß der Zeitvorgaben um.

Die Umsetzung der Onlinezugangsgesetz (OZG)-Anforderungen wird bei der Stadt Bad Homburg durch den Bereich E-Government übernommen. Hierbei erfolgte eine konzernweite Abfrage sowie Strukturierung der Leistungen in OZG-Kategorien, welche online bereitgestellt wurden. Leistungen, die aus gesetzlichen und/oder technischen Gründen noch nicht modernisiert werden können bzw. noch nicht online zur Verfügung stehen (wie z.B. die Beantragung eines Personalausweises), können vor Ort wahrgenommen werden. Im Bereich „Online Services“ können die digitalisierten Leistungen auf der Website eingesehen werden. Temporär begrenzte Leistungen (z.B. Anmeldung Teilnahme Weihnachtsmarkt, Beantragung einer Ferienkarte usw.) stehen hierbei nicht ganzjährlich zur Verfügung.  

 

Das ist Michelle. Michelle liegt am Strand und genießt ihren Urlaub am Meer mit Palme, Sonne, evtl. noch einem Cocktail in der Hand. Mit einem Schlag wird ihr bewusst, dass sie vergessen hat Ihre Gewerbeanmeldung durchzuführen. Jetzt liegt sie allerdings schon am Strand im Urlaub und kann persönlich nicht mehr zum Gewerbeamt.

Zum Glück hat Michelle eine Idee. Sie schnappt sich Ihr Handy und führt die Gewerbeanmeldung schnell online durch. Über den SigningBroker kann sie sich sicher einloggen und authentifizieren. Mit dem SigningBroker wird ein LogIn-Verfahren bei Ihrer Bank ermöglicht, welches beim Öffnen des gewünschten Antrags ausgeführt wird. Durch die erfolgreiche Anmeldung im Online-Banking werden sie automatisch authentifiziert und können somit die Online-Services auf unserer Website nutzen.

Währenddessen sitzt im Gewerbeamt in Bad Homburg ein Herr vor dem Rechner, eine Tasse auf dem Schreibtisch mit der Aufschrift "Boss“, er schaut zufrieden und bestätigt die elektronisch eingegangene Anmeldung von Michelle.

Michelle ist mittlerweile wieder in Deutschland, und steht vor ihrer Betriebsstätte. In der Hand die Bestätigung der Gewerbeanmeldung. Im Hintergrund sehen wir ein modernes Gebäude. 

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Paul Stamms
Mitarbeiter Chief Digital Office
Sabine Junghahn
Stellvertretende Fachbereichsleitung Jugend, Soziales und Wohnen
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Sina Roth
Leitung E-Government
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