Der Mietspiegel liefert Informationen über die ortsübliche Vergleichsmiete verschiedener Wohnungskategorien und trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern.
Das im Juli 2022 in Kraft getretene Mietspiegelreformgesetz (MsRG) verpflichtet Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern dazu, ein Mietspiegel zu erstellen. Das Parlament der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe hatte daher am 22. Juli 2022 beschlossen, dass für die Stadt Bad Homburg bis Ende Dezember 2023 ein qualifizierter Mietspiegel erstellt wird. Den Kommunen war es freigestellt, ob sie einen einfachen oder einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. In Bad Homburg hatte man sich für einen qualifizierten Mietspiegel entscheiden. Das bedeudet, dass der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde.