Der Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Untere Naturschutzbehörde, übernimmt zugleich auch Aufgaben im nationalen und internationalen Artenschutz sowie im Biotopschutz. Er begleitet fachlich Artenschutzprojekte und überwacht die Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorschriften. Bei Bedarf schaltet sich die Untere Naturschutzbehörde in Vorhaben, die zur Gefährdung besonders geschützter Tier- oder Pflanzenarten oder gesetzlich geschützter Biotope führen können, ein und trifft die gemäß dem Arten- oder Biotopschutzrecht erforderlichen Maßnahmen beziehungsweise zieht die zuständigen Behörden wie zum Beispiel die Obere Naturschutzbehörde, das Kreisveterinäramt und andere hinzu. Wenn Sie den Schutzstatus einer Pflanze oder eines Tieres abfragen möchten, empfehlen wir Ihnen die Artenschutzdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz.