Bad Homburg v. d. Höhe. Aktuell schwelt der Tarifkonflikt zwischen den Gewerkschaften und den kommunalen Arbeitgebern. Am Mittwoch, 12. Februar 2025, ist es bereits zu Warnstreiks gekommen und der Betriebshof Bad Homburg war betroffen. Es ist nicht auszuschließen, dass der Betriebshof erneut bestreikt wird.
Der Betriebshof weist darauf hin, dass an Streiktagen die Mülltonnen für Rest- und Bioabfall sowie das Altpapier in den jeweiligen Bezirken nicht geleert werden und auch der Wertstoffhof geschlossen bleibt. Fallen Leerungen aufgrund eines Streiks aus, können diese leider nicht nachgeholt werden. Das bedeutet, dass die nächste Leerung erst zum nächsten planmäßigen Termin stattfinden wird. Der Betriebshof bedauert die Unannehmlichkeiten, die durch Warnstreiks der Gewerkschaften entstehen, bittet jedoch um Verständnis, dass hier keinerlei Einflussmöglichkeiten bestehen.
Der Betriebshof empfiehlt den Haushalten, deren Mülltonne am Streiktag nicht geleert wurde, folgende Vorgehensweise:
Zur Entsorgung können - sofern die Restmülltonne nicht ausreicht - bis zur nächsten turnusmäßigen Leerung zusätzliche Müllsäcke zum Preis von 6,70 Euro/Stück an folgenden Verkaufsstellen erworben werden:
Farbenhaus Scheller GmbH, Massenheimer Weg 8
Blütenzauber und Zubehör, Bachstraße 13
Rosen-Apotheke, Wetterauer Straße 3a
Klaus Volk, Bienäcker 2
Bunte Tüte, Ober-Eschbacher-Straße 33
Aniol Service, Homburger Straße 27
Wertstoffhof, Georg-Schaeffler-Straße
Nur die gebührenpflichtigen Restmüllsäcke können beim nächsten planmäßigen Termin beigestellt werden.
Alternativ kann der Restmüll auf dem Wertstoffhof Brandholz abgegeben werden: Deponiepark Brandholz, Brandholz 1, 61267 Neu-Anspach, Telefon: +49(0) 6081/4425‑0.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Möglichkeit der Anlieferung auf dem Wertstoffhof des Betriebshofs - wenn dieser nach dem Streik wieder geöffnet ist - zu den bekannten Öffnungszeiten zu nutzen.
Für die Abholung von Altpapier gilt:
Sofern die Altpapiertonne nicht bis zur nächsten turnusmäßigen Leerung ausreicht kann - nur in Ausnahmefällen, nur in den nicht abgefahrenen Bezirken und nur in haushaltsüblichen Mengen, also für einen Müllwerker transportierbar - Altpapier neben die Tonne gestellt werden.
Der Biomüll wird wöchentlich abgefahren. Es wird davon ausgegangen, dass das Behältervolumen für eine dann ausnahmsweise vierzehntägige Abfuhr ausreichend ist.
Das Beistellen von Biomüll im Sack oder ähnlichem ist nicht möglich.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nach § 16, Abs. 1 der aktuellen Abfallsatzung bei einer Unterbrechung oder Einschränkung der Abfallabfuhr infolge von Betriebsstörungen oder infolge von höherer Gewalt (unter anderem Streik) kein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren oder auf Schadensersatz besteht.
Aktuelle Informationen gibt es auf der Homepage des Betriebshofes unter: https://www.193.109.132.10/de/stadt/betriebshof.