Ortsgericht
Ortsgerichte gibt es in fast jeder hessischen Stadt und Gemeinde. In größeren Städten gibt es mehrere Bezirke, in Bad Homburg v.d.Höhe sind es zwei. Jedes Ortsgericht besteht aus dem Ortsgerichtsvorsteher oder der Ortsgerichtsvorsteherin, mindestens einem Stellvertreter oder einer Stellvertreterin und weiteren drei Ortsgerichtsschöffinnen oder -schöffen, insgesamt also aus fünf Personen. Die Ortsgerichte sind ehrenamtlich tätig, erhalten also keine laufende Besoldung oder Vergütung. Für seine Tätigkeit erhebt das Ortsgericht aber Gebühren auf gesetzlicher Grundlage.
Aufgaben
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Zu ihren Aufgaben gehören:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien (auch fremdsprachig)
- Sicherung des Nachlasses in Sterbefällen
- Erstellung der Sterbefallsanzeigen für das Nachlassgericht
- Schätzungen von Grundstücken, Gebäuden (mit privater oder gewerblicher Nutzung) und Eigentumswohnungen mit Erstellung von Wertgutachten
Die jeweiligen Gebühren sind im Gebührenverzeichnis aufgeführt und sind in bar zu bezahlen.
Bei den Ortsgerichten kann nur bar bezahlen werden.
Kontakt
TERMINE NUR NACH VEREINBARUNG
Welches Ortsgericht für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrer Adresse.
Ortsgericht I - Innenstadt einschl. Kirdorf und Gonzenheim sowie Dornholzhausen
Rathaus, Zimmer 333, 3. OG,
Telefon 06172 100-3150
Sprechzeiten: montags und mittwochs 9:00 bis 12:00 Uhr
Ortsgericht II - Ober-Eschbach und Ober-Erlenbach
Herr Manfred Fritzel
Ober-Eschbacher Straße 45
Telefon 06172 41735
Sprechzeiten: montags 17:00 bis 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung