Taxigutscheine - Behindertenfahrdienst
Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung außerstande sind, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen und ein Taxi nur mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten benutzen können (Merkzeichen aG) und selbst nicht motorisiert sind bzw. nicht auf das Fahrzeug von Haushaltsangehörigen zurückgreifen können, können - sofern sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten - den Behindertenfahrdienst in Anspruch nehmen. Diese Leistung kann auch als persönliches Budget beantragt werden. Zuständig für den Behindertenfahrdienst ist der Hochtaunuskreis.
Personen, die einen ablehnenden Bescheid vom Hochtaunuskreis - wegen zu hohem Einkommen - erhalten haben und in Bad Homburg v.d.Höhe wohnen, können bei der Stadtverwaltung formlos einen Antrag auf Taxigutscheine stellen (Kopie des Ablehnungsschreibens und des Schwerbehindertenausweises beilegen). Sie erhalten ein Taxigutscheinheft, das es Ihnen ermöglicht, Taxifahrten zur Pflege sozialer Kontakte oder zum Besuch von Veranstaltungen (nicht für Krankentransporte) im Wert von bis zu 45 € im Monat zu unternehmen.